Die Meldung hat Folgen
Den Alarm bemerkt nicht, wer zufällig aufwacht – sondern die Leitstelle, deren Aufgabe genau das ist.
Eine Leitstelle rund um die Uhr, die die Meldung nicht nur entgegennimmt, sondern auch handelt.
Eine Alarmanlage ist nur dann etwas wert, wenn ihre Meldung Folgen hat. An vielen Standorten heult die Sirene, das System schickt eine SMS – und ab da hängt alles davon ab, ob um zwei Uhr nachts jemand aufwacht und sich traut, allein nachzusehen.
Die Fernüberwachung schließt diese Kette. Die Meldung läuft in einer rund um die Uhr besetzten Leitstelle auf, wo ein Mensch sieht, was geschehen ist, und ein Mensch über den nächsten Schritt entscheidet: Fehlalarm schließen, Sprachdurchsage absetzen, Streife schicken oder die Behörden verständigen.
Die meisten modernen Alarm- und Kameraanlagen können Meldungen übertragen. Bei der Begehung prüfen wir, was installiert ist und was ergänzt werden muss.
Nicht jede Meldung ist ein Alarm. Gemeinsam halten wir fest, was sofortiges Handeln erfordert, was morgens gemeldet genügt und wer im jeweiligen Fall zu verständigen ist.
Wo Kameras vorhanden sind, schaut der Operator zuerst auf das Livebild – so wird aus einem Fehlalarm keine überflüssige Anfahrt und keine überflüssigen Kosten.
Eine Streife fährt zum Objekt, und nach Absprache verständigen wir Ihre Kontaktperson sowie bei Bedarf Polizei oder Feuerwehr.
Den Alarm bemerkt nicht, wer zufällig aufwacht – sondern die Leitstelle, deren Aufgabe genau das ist.
Die Videoverifikation filtert Fehlmeldungen heraus, damit Einsätze echten Ereignissen vorbehalten bleiben.
Jede Meldung, Prüfung und Maßnahme wird protokolliert und lässt sich in der Monatsübersicht nachlesen.
Die meisten modernen Alarmzentralen sind zur Aufschaltung geeignet. Bei der Begehung prüfen wir Typ und Zustand und sagen Ihnen, ob Aufschaltung, Ergänzung oder Austausch wirtschaftlich ist.
Wo Kameras vorhanden sind, sieht der Operator zuerst auf das Bild und schließt die Meldung, wenn nichts vorliegt – ohne Anfahrt. Ohne Kameras entscheidet die vorab festgelegte Alarmierungsreihenfolge, die wir bei Vertragsabschluss gemeinsam schriftlich festhalten.
Die Übertragungseinheit kann sich auch über das Mobilfunknetz verbinden und läuft mit Akku weiter. Den Verbindungsabbruch behandelt die Leitstelle selbst als Meldung – plötzliche Stille bleibt also nicht unbemerkt.
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