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Alleinarbeiter schützen

Allein im Dienst zu sein darf nicht bedeuten, im Notfall allein zu sein.

Wer allein arbeitet, kann unter Umständen nicht um Hilfe rufen.

Nachtschicht, Wochenenddienst, ein einzelner Pförtner, ein Instandhalter in der Halle: In vielen Funktionen verbringt jemand Stunden allein auf dem Gelände.

Kommt es dann zu einer Erkrankung, einem Unfall oder einem Übergriff, hängt Hilfe nicht vom guten Willen ab, sondern davon, ob es überhaupt jemand bemerkt. Das ist eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, nicht nur eine Sicherheitsfrage.

Alleinarbeiter schützen

  1. 01

    Wir erfassen, wer wann allein ist

    Dienst- und Schichtpläne zeigen genau, welche Zeitfenster betroffen sind.

  2. 02

    Wir führen regelmäßige Wohlbefindenskontrollen ein

    In vereinbarten Abständen fordert der Operator eine Rückmeldung an – bleibt sie aus, wird sofort nachgeprüft.

  3. 03

    Wir schaffen einen Weg, Hilfe zu rufen

    Ein Knopfdruck verbindet den Mitarbeiter mit der Leitstelle, mit Ton und Bild.

  4. 04

    Wir hinterlegen einen Interventionsdienst

    Bleibt eine Antwort aus oder verlangt die Lage es, rückt eine Streife zum Standort aus.

Was umfasst die Leistung?

  • Analyse der betroffenen Funktionen und Zeitfenster
  • Regelmäßige, protokollierte Wohlbefindenskontrollen
  • Notruftaste oder mobile Anwendung
  • Bild- und Tonverbindung zur Leitstelle
  • Interventionsdienst in Bereitschaft
  • Dokumentation jeder Kontrolle und jedes Alarms

Was können Sie erwarten?

Ein Notfall bleibt nicht unbemerkt

Eine ausbleibende Rückmeldung ist selbst ein Alarm – der Mitarbeiter muss nicht rufen können.

Nachweisbare Fürsorgepflicht

Die Erfüllung der Arbeitgeberpflicht lässt sich mit Unterlagen belegen.

Ruhigere Schichten

Wer weiß, dass jemand über ihn wacht, arbeitet besser.

Häufige Fragen

01 Wer zählt als Alleinarbeiter?

Jeder, der über längere Zeit allein arbeitet: ein Instandhalter in der Nachtschicht, ein Pförtner, ein Maschinenbediener, ein Lagerist oder eine Kollegin im Außendienst. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gilt auch in diesen Fällen.

02 Wie funktioniert die Meldung?

Das Gerät kann sowohl einen manuellen Notruf als auch eine automatische Meldung auslösen – bei Bewegungslosigkeit oder einem Sturz. Die Meldung erreicht die Leitstelle, wird dort sofort geprüft und nach Absprache bearbeitet.

03 Ist das nicht Überwachung?

Ziel ist nicht, die Arbeit zu beobachten, sondern einen Notfall zu bemerken. Das System ist bewusst so eingestellt, dass die Standortmeldung an den Notfall gekoppelt ist – das sollte bei der Einführung auch mit den Beschäftigten geklärt werden.

Dekoratives Bewegtbild ohne Informationsgehalt.