Ein Notfall bleibt nicht unbemerkt
Eine ausbleibende Rückmeldung ist selbst ein Alarm – der Mitarbeiter muss nicht rufen können.
Allein im Dienst zu sein darf nicht bedeuten, im Notfall allein zu sein.
Nachtschicht, Wochenenddienst, ein einzelner Pförtner, ein Instandhalter in der Halle: In vielen Funktionen verbringt jemand Stunden allein auf dem Gelände.
Kommt es dann zu einer Erkrankung, einem Unfall oder einem Übergriff, hängt Hilfe nicht vom guten Willen ab, sondern davon, ob es überhaupt jemand bemerkt. Das ist eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, nicht nur eine Sicherheitsfrage.
Dienst- und Schichtpläne zeigen genau, welche Zeitfenster betroffen sind.
In vereinbarten Abständen fordert der Operator eine Rückmeldung an – bleibt sie aus, wird sofort nachgeprüft.
Ein Knopfdruck verbindet den Mitarbeiter mit der Leitstelle, mit Ton und Bild.
Bleibt eine Antwort aus oder verlangt die Lage es, rückt eine Streife zum Standort aus.
Eine ausbleibende Rückmeldung ist selbst ein Alarm – der Mitarbeiter muss nicht rufen können.
Die Erfüllung der Arbeitgeberpflicht lässt sich mit Unterlagen belegen.
Wer weiß, dass jemand über ihn wacht, arbeitet besser.
Jeder, der über längere Zeit allein arbeitet: ein Instandhalter in der Nachtschicht, ein Pförtner, ein Maschinenbediener, ein Lagerist oder eine Kollegin im Außendienst. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gilt auch in diesen Fällen.
Das Gerät kann sowohl einen manuellen Notruf als auch eine automatische Meldung auslösen – bei Bewegungslosigkeit oder einem Sturz. Die Meldung erreicht die Leitstelle, wird dort sofort geprüft und nach Absprache bearbeitet.
Ziel ist nicht, die Arbeit zu beobachten, sondern einen Notfall zu bemerken. Das System ist bewusst so eingestellt, dass die Standortmeldung an den Notfall gekoppelt ist – das sollte bei der Einführung auch mit den Beschäftigten geklärt werden.
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