Bildung
Die Person - und Vermögenschutztätigkeit fordert hochgradige Selbstzucht, Entschiedenkeit, ausgebreitete theoretische und praktische Kentnisse, hochentwickelte Fähigkeit für Problemelösung und physikalische Kondition an. Man muss über grundsätzliche juristische, kriminalistische, psychologische Kentnisse verfügen, weiterhin muss man die ausgearbeiteten Prinzipen, Regeln und Methoden im Zusammenhang mit der Personen - und Vermögensbewahrung, und mit der Ablenkung der Drohung gegen deren Sicherheit auch kennen um diese Tätigkeit besorgen zu können.
Aufgabegruppen:
- Anlage- , Standort- , Bereichschutz, Kontrolle der Ein- und Austritt dorthin, der Lieferung und Innenordnung unter Sicherheitsaspekt;
- Schutz und Aufbewahrung von Fahrzeugen und anderen Besitzen.
- Aufbewahrung, Begleitung von Lieferungen, sowie Geld- und Vermögenslieferung;
- Schutz der körperlichen Unversehrtheit und persönlichen Freiheit, und die Ablenkung von Angriffen
- die Erkenntnis der Notstellung, die die Sicherheit der geschutzten Person, behüteten Anlage gefährdet, Aufruf um die solche Tätigkeiten aufzuheben,
- beim Widerstand Anwendung der angemessenen körperlichen Kraft
- bei Ergreifung des Verbrechers Gefangennahme und Übergabe den Behörden
- Veranstaltungen versichern
- außerordentliche Aktionen vorbeugen, Mitarbeit in der Ablenkung;
- Behandlung der, für die berufliche Tätigkeit notwendigen, mechanischen, elektrischen und anderen Schutzgeräte.


